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Bitcoin als Rechnungseinheit anerkannt

Bitcoin
Die Digital-Währung Bitcoin gilt als „privates Geld“

Die digitale Währung "Bitcoin", mit der prinzipiell weltweit Zahlungen möglich sind, wurde jetzt anscheinend vom Bundesfinanzministerium als "privates Geld" anerkannt.

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Der rechtliche Status von Bitcons als digitalem Zahlungsmittel war in Deutschland bisher unklar.

Aufgrund der zunehmenden Bedeutung der Kunstwährung als Zahlungsmittel im Internet hatte sich das Bundesfinanzministerium mit der Thematik zuletzt intensiver auseinander gesetzt.

Wie jetzt aus Medienberichten u.a. von der F.A.Z. und der Online-Ausgabe der Osnabrücker Zeitung hervorgeht, ist die Digital-Währung jetzt von rechtlicher und steuerlicher Seite gebilligt. So heißt es augenscheinlich in einer Anfrage des FDP-Abgeordneten Frank Schäffler, der sich schon seit längerem mit dem Thema beschäftigt. Die Währung gilt demnach als "privates Geld" und kann in "multilateralen Verrechnungskreisen" eingesetzt werden.

Damit ist der Bitcoin als Rechnungseinheit anerkannt. Dies bedeutet aber auch, dass der Handel mit Bitcoins nicht von der Umsatzsteuer befreit ist.

Bereits zuvor hatte eine Anfrage an das Bundesfinanzministerium, ebenfalls von Herrn Schäffler, ergeben, dass Kursgewinne aus Bitcoins nach einem Jahr steuerfrei sind. Sie unterliegen demnach, anders als Aktien oder Fonds, nicht einer Abgeltungssteuer von 25 Prozent.

Kritiker äußern indes Befürchtungen, dass es z.B. in Geldwäschekreisen zum massiven Mißbrauch der Währung kommen könne.
Darüber hinaus ist zu befürchten, dass mangelnde Kontrolle und starke Kursschwankungen zu einer Finanzblase mit unabsehbaren Folgen führen könnten.
So hat ein Bitcoin aktuell den Wert von etwa 80 EURO, während der Kurs der Digital-Währung vor einem Jahr bei nur ca. 9 EURO lag.

 

Links zum Thema

Bitcoin-Kieztalk mit Frank Schäffler vom 6. Juni 2013

Pressemeldung F.A.Z.

Pressemeldung Osnabrücker Zeitung

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