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Zweitverwertungsrecht weitgehend unbrauchbar - Forderung nach Ablehnung im Bundesrat

Wissenschaftler bemängeln wesentliche Punkte der aktuellen Form der Urheberrechtsreform für wissenschaftliche Veröffentlichungen und hoffen auf eine Überarbeitung des Zweitverwertungsrechts in der nächsten Legislaturperiode.

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Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” hat den Bundesrat nun aufgefordert, das Gesetz zur Präzisierung eines Zweitverwertungsrechts durch Änderung von §38 UrhG in dieser Form zu blockieren.

Die größte Befürchtung des Aktionsbündnisses ist dabei die vor einer Ausklammerung der "normalen Hochschulforschung", sollte das Gesetz verabschiedet werden. Denn in seiner jetzigen vom Bundestag vorgeschlagenen Form soll das neue Recht lediglich für Forschungsarbeiten gelten, die zu mehr als 50% durch öffentliche Drittmittel finanziert wurden oder die aus außeruniversitärer institutioneller Forschung hervorgehen. Damit würden Ergebnisse aus Arbeiten, die (überwiegend) mit Grundmitteln finanziert wurden nicht berücksichtigt.

Eine Blockierung des Gesetzes durch den Bundesrat liegt laut dem Aktionsbündnis im Interesse der Länder als Träger der Hochschulen und sei keineswegs als Blockierungspolitik zu verstehen.

Dass es durch eine Gesetzesablehnung zu einer Verzögerung bei der Regelung für den "open access" verwaister Werke, die ebenfalls in dem Gesetz verankert ist, kommen würde, könne in Kauf genommen werden. Zumal hierbei ein breiter parteiübergreifender Konsens besteht.

 

Pressemitteilung des Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” vom 5. September 2013